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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen WesensArt Fotografie

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“

    genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als verein- bart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abwe- ichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abwe- ichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt

  2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vor- liegen. (Daten auf CD, Download, Fachabzüge usw.)

II. Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.

  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eige-

    nen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich

    anders schriftlich vereinbart wurde.

  3. Ãœberträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus-

    drücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

  5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

  6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen
    (WesensArt Fotografie - Christin Vogel). Eine Verletzung des Rechts auf Namen- snennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

  7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz

    oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftragge- ber zu tragen.

  2. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

  3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

  4. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig.

  5. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät

    in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung

begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer

nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder

Eigentum und in den Händen des Fotografen. IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

  4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine geschützte Online-

    Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die

    entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.

  2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen

    vollständig bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.

  3. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Aus- fallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Ver- tragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers kön- nen gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung

  1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

  2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfäl- tigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestat- tet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektro- nische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

VIII. Lieferzeiten und Reklamation
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei

Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seit- ens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  1. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklama- tionen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der bean- standeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

  2. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftragge- ber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.

IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wittstock/ Dosse.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirk- sam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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„heute die Momente festhalten, die ein Leben lang berühren.“

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